Kehren · Messen
Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
Wir übernehmen die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten Ihrer Feuerstätten.
Leistungen
Die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten
Die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungsanlagen sind nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) durchzuführen.
Dort ist festgelegt, welche Arbeiten wann und in welchem Rhythmus durchgeführt werden müssen.
Ziel ist es, den sicheren und energieeffizienten Betrieb Ihrer Feuerungsanlage zu gewährleisten.
Je nachdem welche Feuerstätten Sie bei sich zu Hause betreiben, kommen wir zum „Kehren“ oder „Messen“ unterschiedlich oft.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Kontakt
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Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Kontaktdaten
Telefon: + 49 172 3999975
E-Mail: kontakt@pottfeger-jurek.de
Anschrift
Strauchweg 2b
45896 Gelsenkirchen