Kehren · Messen

Kehr- und Überprüfungs­tätigkeiten

Wir übernehmen die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten Ihrer Feuerstätten.

Leistungen

Die Kehr- und Überprüfungs­tätigkeiten

Die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungsanlagen sind nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und Bundesimmissions­schutzverordnung (1.BImSchV) durchzuführen.

Dort ist festgelegt, welche Arbeiten wann und in welchem Rhythmus durchgeführt werden müssen.

Ziel ist es, den sicheren und energieeffizienten Betrieb Ihrer Feuerungsanlage zu gewährleisten.

Je nachdem welche Feuerstätten Sie bei sich zu Hause betreiben, kommen wir zum „Kehren“ oder „Messen“ unterschiedlich oft.

Pottfeger Kehr Überprüfungstätigkeiten
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
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Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

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Telefon: + 49 172 3999975
E-Mail: kontakt@pottfeger-jurek.de

Anschrift
Strauchweg 2b
45896 Gelsenkirchen

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