Energieausweis · Verbrauchsausweis · Bedarfsausweis

Energieausweise für Wohngebäude

Wir erstellen Energieausweise für Ihr Wohngebäude.

Leistungen

Erstellung von Energieausweisen

Als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet sowohl bei Vermietung als auch bei Verkauf einen Energieausweis vorzulegen, der dem jeweiligen Interessenten aufzeigt, wie viel Energie das Gebäude benötigt.

Den Ausweis gibt es in zwei Varianten: Den Verbrauchs– und den Bedarfsausweis.

Beide Arten des Energieausweises erstellen wir gerne für Sie.

Pottfeger Energieausweise

Folgende Regelungen haben für Wohngebäude Gültigkeit:

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich.

Wenn Sie wissen möchten, ob und welchen Energieausweis Sie benötigen, dann beraten wir Sie gern.

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Telefon: + 49 172 3999975
E-Mail: kontakt@pottfeger-jurek.de

Anschrift
Strauchweg 2b
45896 Gelsenkirchen

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